Beförderungsbestimmungen
Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Durchführung und die Buchung der hier beschrieben Ballonfahrten in unserem Luftfahrtunternehmen. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular und der Buchung erkennt der Passagier uneingeschränkt die Beförderungsbedingungen des Luftfahrtunternehmens an. Der Fahrgast ist verpflichtet die Hinweise für Ballongäste vor Antritt der Fahrt aufmerksam zu lesen. Mit der Unterschrift des Passagiers werden die allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen uneingeschränkt anerkannt.
Beförderungsbedingungen
Durch Aushändigung und Annahme des Tickets (Fahrschein für den Heißluftballon) entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit dem Luftfahrtunternehmen:
Ballonfahrten Reiner Speckmann
Diepholzer Str. 65
49419 Wagenfeld
Vertragsinhalt ist die Beförderung mit einem Heißluftballon von ca. 60 Minuten. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Unser Ballon ist mit einer kombinierten Deckungssumme von mindestens 8 Mio. Euro je Schadensereignis versichert. Bestandteil dieses Beförderungsvertrages sind auch die nachfolgenden
Beförderungsbestimmungen / Hinweise für Ballongäste.
Beförderungsbestimmungen/
Hinweise für Ballongäste
1. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so kommen die Vorschriften des § 254 BGB zur Anwendung.
2. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Eine Ersatzpflicht des Luftfrachtführers tritt nach § 44 LuftVG nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
3. Eine Haftung für Kleidung und mitgeführte Gegenstände wie Fotoapparate, Camcorder, Ferngläser usw. wird nicht übernommen. Der Fahrgast darf diese Dinge mitführen ist aber für die Verwahrung während der Fahrt und der Landung selbst verantwortlich.
4. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist. Die komplette Bezahlung wird spätestens vor Antritt der Fahrt fällig.
Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden wenn Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt und bei unsachgemäßer Kleidung ein erhebliches Unfallrisiko nicht ausgeschlossen ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.
5. Tickets (Fahrschein für den Heißluftballon) und Gutscheine können nicht zurückgegeben werden. Sie können aber in Absprache mit dem Luftfahrtunternehmen an Dritte übertragen werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
6. Die Tickets haben eine Gültigkeit von
3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Im Einzelfall ist nach Absprache eine Verlängerung möglich.
7. Eine Stornierung ist nur in besonderen Fällen möglich (z.B. ernsthafte Erkrankung des Fahrgastes). In diesen Fällen erstatten wir 75% des Fahrpreises wenn eine schriftliche Bestätigung des Arztes vorliegt.
8. Der vereinbarte Fahrttermin ist für den Fahrgast verbindlich. Terminänderungen oder Absagen sind spätestens 24 Stunden vor der Fahrt bei einer Einzelbuchung und spätestens 48 Stunden vor der Fahrt bei einer Mehrfachbuchung von 2 bis 4 Passagieren anzuzeigen. Erfolgt eine Absage nicht rechtzeitig in den angegebenen Fristen, so verfallen die Tickets und die Gutscheine und der damit verbundene Fahrpreis ersatzlos, wenn nicht ein Ersatzpassagier gestellt wird. Das gleiche gilt bei Nicht erscheinen des Fahrgastes bis eine halbe Stunde nach dem fest vereinbarten Termin am Treffpunkt. (Voraussetzung ist keine höhere Gewalt, die ein rechtzeitiges Erscheinen verhindert.)
9. Der Passagier hat sich ca. 3 Stunden vor dem vereinbarten Termin (Treffzeit am Startplatz) bei dem Luftfahrtunternehmen telefonisch zu melden. Ein Anspruch auf Beförderung besteht jedoch trotz fester Terminabsprache nicht wenn die Fahrt aus witterungsbedingten Gründen nicht zu vertreten ist. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Absage der Fahrt am Startplatz sind ausgeschlossen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.
10. Der Passagier verpflichtet sich etwaige gesundheitliche Beschwerden oder körperliche Mängel unverzüglich dem Luftfahrtunternehmen anzuzeigen, jedoch spätestens vor Antritt der Fahrt dem Piloten mitzuteilen. Der verantwortliche Luftfrachtführer ist in diesem Fall berechtigt die Beförderung abzulehnen.
11. Vor Beginn des Aufrüstens und bis zum Ende des Abrüstens herrscht Rauchverbot für alle beteiligten Personen am Start- sowie Ladeplatz und im Korb.
12. Alle beteiligten Personen haben den Anweisungen der Crew und des Piloten Folge zu leisten, alle diese Maßnahmen dienen zu Ihrer Sicherheit.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche ist der Sitz des Luftfahrtunternehmens.
Wir sind auf ihre Hilfe angewiesen!
Die Ballonfahrt mit uns soll für jeden Passagier zu einem unvergesslichen Ereignis werden, dieses gelingt nur wenn Sie mit Ihrem sportlichen Einsatz, guter Laune dazu beitragen. Als Passagier werden Sie bei dem Auf- und Abbau des Ballons beteiligt.